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Oberlandesgericht Bamberg bestätigt Urteil des Amtsgerichts München: "Selbständige" polnische Pflegekräfte sind illegal

Wer polnische oder andere osteuropäische Pflegekräfte als "Selbständige" beschäftigt, um Angehörige zuhause versorgen zu lassen, begibt sich in die Illegalität. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg in einem Urteil jüngst entschieden - und damit ein Urteil des Amtgerichts München vom Vorjahr bestätigt (Bericht in der Süddeutschen Zeitung [ http://www.sueddeutsche.de/muenchen/334/494668/text/ ] vom 17. November 2009). Das Münchner Gericht hatte bereits im November 2008 festgestellt, dass der Einsatz formal selbständiger ausländischer Kräfte gegen Recht und Gesetz verstoße.

Konkret ging es um den Fall eines Münchner Rechtsanwalts, der osteuropäische Pflegekräfte als "Selbständige" in deutsche Haushalte vermittelte. Nach Einschätzung der Gerichte hat der Anwalt damit eine Ordnungswidrigkeit begangen - das gegen ihn verhängte Bußgeld beträgt knapp 37.000 Euro. Die Kräfte, die in der Regel in dem Haushalt ihrer Auftraggeber wohnten, seien weisungsgebunden gewesen - eine betriebliche Ausstattung und das Unternehmerrisiko hätten gefehlt.

Der unscheinbare Richterspruch hat weit reichende Folgen für die schätzungsweise 150.000 Familien, die polnische Pflegekräfte im eigenen Haushalt als "Selbständige" engagieren. Sie alle befinden sich nun in gefährlichem Fahrwasser und müssen bei Aufdeckung mit saftigen Bußgeldern rechnen. Zu einer Aufdeckung kann es etwa dann kommen, wenn Schwarzarbeitsfahnder - wie im Fall des Münchner Anwalts - professionelle Vermittler von Scheinselbständigen stoppen möchten.

Da de facto eine abhängige Tätigkeit, also eine Scheinselbständigkeit vorliegt, drohen darüber hinaus enorme Beitragsnachforderungen durch die Sozialversicherungsträger. Wer einen Angehörigen nicht im Pflegeheim, sondern zuhause versorgen lassen möchte, der sollte also auf keinen Fall polnische Pflegekräfte als "Selbständige" beschäftigen. Vielmehr sollte jeder die legalen Möglichkeiten, die es ja auch gibt, in Erwägung ziehen und eingehend prüfen.

Eine der legalen Möglichkeiten besteht darin, sich von der Bundesagentur für Arbeit eine Haushalthilfe vermitteln zu lassen, die den betreuungsbedürftigen Angehörigen bei der Hausarbeit entlasten kann. Nachteil dabei ist, dass von der Hilfskraft keinerlei pflegerische Tätigkeiten übernommen werden dürfen. Ein weiterer Nachteil ist in der Unflexibilität des Modells zu sehen - denn bis eine solche Kraft tatsächlich zum Einsatz kommt, vergehen oft viele Wochen oder Monate.

Eine legale Alternative hingegen, mit der flexibel und schnell auf Ihre Wünsche - einschließlich Ihrer Pflegewünsche - reagiert werden kann, sind die Vermittlungsangebote der Pflegeagentur 24. Wer auf Nummer Sicher gehen und auf pflegerische Betreuung nicht verzichten möchte, setzt auf polnische Pflegekräfte, die bei einem Arbeitgeber in Osteuropa fest angestellt sind und zu einem Diensteinsatz hierher entsandt werden.

Möchten Sie mehr über die Möglichkeit erfahren, die Ihnen legale polnische Pflegekräfte, wie von uns vermittelt, bieten? Dann rufen Sie uns an - wir beraten Sie gern! Tel.: 0201/240 538-0.