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	<title>Pflegeagentur 24</title>
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		<title>Onlinetest für pflegewillige Angehörige</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 15:04:01 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Pflege eines anderen, meist nahen Angehörigen, bedeutet eine enorme Herausforderung, unter der man selbst zerbrechen kann. So berichteten wir in unserem Blog schon einmal ausführlich über die Auswirkungen der Strapazen und des unter Umständen unabsehbaren Dauereinsatzes, die bis hin zum Burn-out-Syndrom reichen. Damals gaben wir den Tipp, auf Warnsignale zu achten und alle Möglichkeiten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Pflege eines anderen, meist nahen Angehörigen, bedeutet eine enorme Herausforderung, unter der man selbst zerbrechen kann. So berichteten wir in unserem Blog schon einmal ausführlich über die Auswirkungen der Strapazen und des unter Umständen unabsehbaren Dauereinsatzes, die bis hin zum <a href="http://www.pflegeagentur24.de/blog/burn-out-schleichende-gefahr-fur-pflegende-angehorige.html">Burn-out-Syndrom </a>reichen. Damals gaben wir den Tipp, auf Warnsignale zu achten und alle Möglichkeiten zu nutzen, sich zumindest teil- und zeitweise zu entlasten. Noch grundsätzlicher stellt sich die Frage, ob überhaupt jeder für die Pflege von Angehörigen aufgrund seiner persönlichen Voraussetzungen geeignet ist. Dieser Frage geht nun ein neuer Onlinetest unter dem Motto <a href="https://www.gndev.de/info-service/pflege-gesundheit/pflege-betreuung/4022839737-test-sind-sie-bereit-zu-pflegen">„Bin ich bereit zu pflegen?“ </a>nach, der von dem Verein Generationen Netzwerk für Deutschland (GND) e.V. entwickelt worden ist.</p>
<p>Der Test will Angehörigen helfen, die Situation der häuslichen Pflege realistisch einzuschätzen: Sie sollen für sich selbst herausfinden, ob sie bereit und in der Lage sind, diese verantwortungsvolle und auch belastende Aufgabe mit all ihren begleitenden Umständen zu übernehmen. Er beinhaltet jeweils wenige, überschaubare Fragen zu den fünf Kategorien „Meine mentalen Stärken“, „Meine Gesundheit“, „Mein familiärer Rückhalt“, „Beruf, Finanzen, Wohnen“ sowie „Mein Kenntnisse“ – der Test ist also in wenigen Minuten durchgeführt. Als Ergebnis erhält der Nutzer eine Einschätzung seiner persönlichen Chancen dafür, der häuslichen Pflege eines Angehörigen gewachsen zu sein. In den einzelnen Kategorien wird dabei aufgezeigt, ob gute Voraussetzungen für die Pflege bestehen oder vielmehr ein Beratungsbedarf oder gar dringender Beratungsbedarf besteht.</p>
<p>Die Durchführung des Tests lohnt sich für jeden – nicht nur, weil er schnell geht, sondern auch, weil sich jeder von heute auf morgen mit der Situation konfrontiert sehen kann, einen Angehörigen zu Hause pflegen zu müssen. Er zeigt Schwachpunkte auf, die dann angegangen beziehungsweise einer Lösung zugeführt werden sollten. </p>
<p>Sollte der Test Ihnen zeigen, dass Sie weniger gute Voraussetzungen für die häusliche Pflege von Angehörigen mitbringen und daher lieber nicht selbst pflegerisch tätig werden sollten, muss dies nicht bedeuten, dass nur das Pflegeheim für Ihren Angehörigen übrig bleibt. Im Gegenteil: Mit den von der Pflegeagentur 24 vermittelten polnischen Pflegekräften gibt es eine wirklich gute Alternative, einen nahen Verwandten im eigenen Zuhause rund um die Uhr und zu bezahlbaren Konditionen betreuen zu lassen. So halten Sie zudem Ihre menschliche Beziehung frei von Betreuungsroutinen und geben dem mehr Raum, auf das es doch eigentlich ankommt: gemeinsamen Unternehmungen, Gesprächen, Zuwendung und Liebe.</p>
<p>Rufen Sie uns einfach an – gern beraten wir Sie ausführlich zu dieser Option! Auch vor Ort bei Ihnen zuhause – <a href="http://www.pflegeagentur24.de/standorte.htm">hier sind wir schon für Sie vor Ort</a>.</p>
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		<title>Pflegekosten: Wer muss zahlen?</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Apr 2012 11:24:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>pa24</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Kosten einer stationären Unterbringung und Pflege sind hoch und liegen nicht selten über 3.500 Euro monatlich. Die gesetzliche Pflegeversicherung kommt nur für die reinen Pflegekosten, nicht jedoch für die Heimkosten, also Unterkunft und Verpflegung, auf und zahlt dabei maximal 1.550 Euro (in der Pflegestufe III). Für die Deckung der übrigen Kosten ist zunächst der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Kosten einer stationären Unterbringung und Pflege sind hoch und liegen nicht selten über 3.500 Euro monatlich. Die gesetzliche Pflegeversicherung kommt nur für die reinen Pflegekosten, nicht jedoch für die Heimkosten, also Unterkunft und Verpflegung, auf und zahlt dabei maximal 1.550 Euro (in der Pflegestufe III). Für die Deckung der übrigen Kosten ist zunächst der stationär Untergebrachte selbst verantwortlich – er muss mit seinem Vermögen sowie seinem Einkommen etwa in Form von Renten, Mieteinnahmen und Zinserträgen dafür geradestehen. Vermögensübertragungen, die ein Bedürftiger bis 10 Jahre vor Eintritt der Pflegesituation getätigt hat, können dabei von den Beschenkten zurückgefordert werden.</p>
<p>In zweiter Linie werden Angehörige in gerader Linie und hier insbesondere die Kinder herangezogen, wenn die Mittel des stationär untergebrachten Pflegebedürftigen nicht ausreichen. Die Unterhaltspflicht regelt § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches. In diesem Fall treten die Sozialämter zunächst in Vorleistung, zahlen „Hilfe zur Pflege“ und fordern das Geld anschließend von den Angehörigen zurück. Sind mehrere Kinder vorhanden, richtet sich der jeweilige Anteil an den Unterhaltszahlungen nach deren Leistungsfähigkeit. Die Angehörigen müssen ihre finanziellen Verhältnisse dem Sozialamt gegenüber offenlegen. Ihnen steht ein Selbstbehalt von 1.400 Euro zu; für darüber hinaus gehendes Einkommen können weitere 50 Prozent als Selbstbehalt angerechnet werden. Allerdings halten sich nicht alle Kommunen an diese Empfehlung. Einige Städte und Gemeinden ziehen immer noch bis zu 100 Prozent ein. Wohnt jemand im eigenen Haus, wird dies vom Sozialamt zudem als geldwerter Vorteil oder zusätzliches Einkommen in Rechnung gebracht. Darüber hinaus wird auch auf das Vermögen der Angehörigen zurückgegriffen, soweit es das aus der Hartz-IV-Gesetzgebung bekannte „Schonvermögen“ übersteigt. Dabei entscheidet jedes einzelne Sozialamt autonom (!) über die Höhe des zugestandenen Schonvermögens – in den meisten Fällen sind es nur 20.000 bis 30.000 Euro. Einige Sozialämter sind sogar der Ansicht, dass grundsätzlich das gesamte Vermögen zur Disposition steht.</p>
<p>Diese Ausführungen dürften jedem klar werden lassen, dass nicht unbedingt die Pflegebedürftigkeit eines Elternteils an sich das größte Problem darstellt, sondern vielmehr noch die Auseinandersetzung mit einem Sozialamt, die sich in solch einer Situation wohl jeder gern ersparen würde. In Anbetracht hoher Regressforderungen für Heimunterkunft und Verpflegung sowie der Tatsache, dass die meisten Pflegebedürftigen ohnehin lieber im eigenen Zuhause versorgt werden, ist die bezahlbare Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch polnische Pflegekräfte mit Sicherheit eine interessante Option. Gern Sie die Pflegeagentur 24, wie Sie mit einer polnischen Betreuungskraft die häusliche Pflege und Betreuung auf eine Weise sicherstellen, die nicht nur Ihrem Angehörigen, sondern auch Ihnen selbst viel besser gerecht wird. Rufen Sie uns einfach an! Auf Wunsch kommen wir sogar zu Ihnen nach Haus, denn <a href="http://www.pflegeagentur24.de/standorte.htm">wir sind ganz in Ihrer Nähe</a>.</p>
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		<title>Verständigung, die auf Anhieb klappt: Bei uns muss niemand Polnisch lernen</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Mar 2012 08:16:43 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[„Pflegekräfte aus dem Ausland – Opa muss jetzt Polnisch lernen“: Unter dieser Schlagzeile berichtete „Der Westen“ online über einen neuen Polnisch-Sprachkurs an der Volkshochschule in Velbert. Da viele Pflegekräfte, die in der häuslichen Pflege zum Einsatz kommen, aus dem Osten und hier insbesondere aus Polen stammen, will der Kurs Pflegebedürftige und ihren Angehörigen auf diese [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>„Pflegekräfte aus dem Ausland – Opa muss jetzt Polnisch lernen“: Unter dieser Schlagzeile berichtete „<a href="http://www.derwesten.de/staedte/velbert/opa-muss-jetzt-polnisch-lernen-id6386652.html">Der Westen</a>“ online über einen neuen Polnisch-Sprachkurs an der Volkshochschule in Velbert. Da viele Pflegekräfte, die in der häuslichen Pflege zum Einsatz kommen, aus dem Osten und hier insbesondere aus Polen stammen, will der Kurs Pflegebedürftige und ihren Angehörigen auf diese Situation vorbereiten. „Die polnischen Fachkräfte können in der Regel kein Deutsch, das lernen sie begleitend zum Job hier“, berichtet Aleksandra Spalek-Gruca, die an der Volkshochschule als Dozentin für Polnisch tätig ist.</p>
<p>Ziel des Kurses ist es, Pflegebedürftigen und Angehörigen die Grundlagen der polnischen Sprache näherzubringen, damit sie mit den Betreuungskräften kommunizieren können. Im Besonderen geht es dabei um Begriffe der häuslichen Pflege und hauswirtschaftlichen Versorgung. Einkaufen, Waschen, Post aus dem Briefkasten holen, Schlüsselwörter aus der Medizin, Medikamente und ihre Dosierungen, Auskünfte zum Wohlbefinden – all dies wird den Teilnehmern vermittelt.</p>
<p>Keine Bange: Bei der Pflegeagentur24 brauchen Sie nicht erst Polnisch zu lernen, denn die von uns vermittelten Pflegekräfte aus Polen bringen in jedem Fall bereits grundlegende Deutschkenntnisse mit. Auf besonderen Wunsch und gegen Aufpreis vermitteln wir Ihnen sogar Pflegekräfte für die häusliche Betreuung, die über gute bis sehr gute Deutschkenntnisse verfügen. Sprachprobleme gibt es bei uns zumindest nicht. Der Online-Artikel macht jedoch deutlich, woran es bei vielen Anbietern immer noch hapert: am nicht hinreichend gelösten Sprachproblem. Es genügt nämlich keineswegs, dass die polnischen Pflegekräfte erst hier anfangen, Deutsch zu lernen. </p>
<p>Vertrauen Sie deshalb bitte voll und ganz der Pflegeagentur24, die Ihre Probleme lösen und Sie nicht mit neuen konfrontieren will. Nur wenn Sie von sich aus Lust dazu verspüren und Gelegenheit und Zeit haben, sollten Sie dem polnischen Spracherwerb nachgehen. Polnisch lernen trainiert Ihr Gehirn. Es zeugt von Respekt und Anerkennung, wenn Sie Ihre Pflegekraft in ihrer Landessprache begrüßen und gelegentlich auf Polnisch Danke sagen können. Doch erforderlich ist dies bei uns nicht. Mehr über unsere kundenfreundlichen Leistungen erfahren Sie <a href="http://www.pflegeagentur24.de/leistungen.htm">hier</a>.</p>
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		<title>Gesundheitsminister auf der Suche nach alternativen Formen für die häusliche Pflege</title>
		<link>http://www.pflegeagentur24.de/blog/gesundheitsminister-auf-der-suche-nach-alternativen-formen-fur-die-hausliche-pflege.html</link>
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		<pubDate>Thu, 01 Mar 2012 08:08:43 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[In unserem vorherigen Glossar-Beitrag berichteten wir darüber, was Alzheimer eigentlich ist und was diese Krankheit für die Betroffenen und deren Familien bedeutet. Der offene Umgang von Rudi Assauer mit dieser Erkrankung hat nicht zuletzt auch den Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zum Nachdenken angeregt und zu erstaunlichen Erkenntnissen geführt: Ein stationärer Pflegeplatz im Heim ist teuer und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In unserem vorherigen Glossar-Beitrag berichteten wir darüber, was Alzheimer eigentlich ist und was diese Krankheit für die Betroffenen und deren Familien bedeutet. Der offene Umgang von Rudi Assauer mit dieser Erkrankung hat nicht zuletzt auch den Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zum Nachdenken angeregt und zu erstaunlichen Erkenntnissen geführt: Ein stationärer Pflegeplatz im Heim ist teuer und entspricht zudem nicht den Wünschen der meisten Betroffenen nach häuslicher Pflege. So weit – so gut.</p>
<p>Leider ist das, was der Bundesgesundheitsminister im Interview mit <a href="http://www.bild.de/politik/inland/daniel-bahr/pflege-wg-alternative-zum-heim-22486336.bild.html">BILD </a>als Lösung vorschlägt, ganz und gar nicht zu Ende gedacht. Daniel Bahr denkt nämlich in erster Linie daran, zukünftig vermehrt Pflege-Wohngemeinschaften einzurichten und diese großzügig staatlich zu fördern – mit bis zu 20.000 Euro Gründungszuschuss je Pflege-WG. Und dies ausgerechnet, um den Betroffenen eine Pflege in häuslicher Umgebung zu ermöglichen. Nicht zu Ende gedacht ist dieser Ansatz, weil eine Pflege-WG, in die man als Hilfsbedürftiger einzieht, zwar eine häusliche Umgebung, aber eben nicht die eigene ist. Nicht zu Ende gedacht ist dieser Ansatz aber auch, weil die Pflege-WGs seiner Vorstellung nach nur für die „leichten Fälle“ mit geringem Betreuungsbedarf offen sein sollen – also nur für jene, die mit ein wenig Unterstützung auch ganz gut noch in ihrem eigenen Zuhause verbleiben könnten. Insofern sind die Millionen, die hier investiert werden, auch nutzlos hinausgeworfenes Geld.</p>
<p>Genau an diesem Punkt wird klar, dass der Bahrsche Pflege-WG-Vorstoß an der Realität und der Lösung des Problems vorbeigeht: Die Pflege-WG ist nur als Zwischenlösung gedacht, als Einstieg in ein Betreuungskonzept, an dessen Ende weiterhin das teure und von den meisten Menschen nicht gewollte Heim steht. Eine wirkliche Alternative ist indes eine bezahlbare Rund-um-die-Uhr-Betreuung in den eigenen vier Wänden, die selbst noch in Fällen greift, in denen der Betreuungsaufwand einen erheblichen Umfang erreicht – genau so wie es die Pflegeagentur24 nach ihrem Modell schon seit vielen Jahren und mit großem Erfolg als Vermittlungsleistung anbietet. </p>
<p>Rufen Sie uns an! Gern beraten wir Sie, wie Sie die häusliche Pflege für sich oder einen Angehörigen organisieren können, ohne Ihr eigenes Zuhause aufgeben zu müssen. </p>
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		<title>Pflegeagentur 24-Glossar: Alzheimer – häusliche Pflege ist irgendwann unausweichlich</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Feb 2012 09:04:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>pa24</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Rita Hayworth, Charles Bronson, Peter Falk und Ronald Reagan: Diese berühmten Namen sind mit einem furchtbaren Schicksal verbunden, das jeden von uns treffen kann und einen sprichwörtlich ins Vergessen stürzt. Die Rede ist von der Alzheimer-Krankheit, an der allein in Deutschland jedes Jahr etwa 200.000 Menschen neu erkranken und die in fortgeschrittenem Stadium eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rita Hayworth, Charles Bronson, Peter Falk und Ronald Reagan: Diese berühmten Namen sind mit einem furchtbaren Schicksal verbunden, das jeden von uns treffen kann und einen sprichwörtlich ins Vergessen stürzt. Die Rede ist von der Alzheimer-Krankheit, an der allein in Deutschland jedes Jahr etwa 200.000 Menschen neu erkranken und die in fortgeschrittenem Stadium eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung und häusliche Pflege unumgänglich macht. Erst jüngst hat der Ex-Schalke-Manager Rudi Assauer mit seinem mutigen Bekenntnis, selbst betroffen zu sein, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die bis heute unheilbare Erkrankung gelenkt.</p>
<p>Doch was genau ist Alzheimer? Wie verläuft die Erkrankung? Und was bedeutet Alzheimer für die Familien der Betroffenen? Auf diese Fragen möchten wir hier kurz eine Antwort geben. Alzheimer ist eine degenerative Gehirn-Erkrankung, die zu einem Absterben von Nervenzellen und damit einem Funktionsuntergang des Gehirns führt. Ursache sind Proteinablagerungen in einer für das Lernen und das Gedächtnis zentralen Region. Betroffen sind vor allem Personen über 65 Jahre. Bei den 85-Jährigen sind es etwa 20 Prozent, die an Alzheimer erkrankt sind.</p>
<p>Typisch für die Erkrankung sind der schleichende Verlauf und die zunächst kaum wahrnehmbaren Veränderungen wie Antriebslosigkeit oder leichte Vergesslichkeit, die als normale Alterserscheinungen missverstanden werden können. Der Erkrankte vergisst eventuell Gesprächsinhalte, Termine oder die Einnahme wichtiger Medikamente. Auch Aufmerksamkeit, Konzentrationsfähigkeit und Denkvermögen sind bereits im Frühstadium beeinträchtigt mit der Folge, dass komplexe Zusammenhänge nicht mehr so schnell erfasst werden können.</p>
<p>Im weiteren Verlauf der Erkrankung werden immer mehr Erinnerungen ausgelöscht, die Urteilsfähigkeit sowie die zeitliche und die räumliche Orientierung gehen verloren. Am Ende weiß der Erkrankte nicht einmal mehr, wer er selber ist, und erkennt auch seine Angehörigen nicht mehr. Wenn ein Mensch seine Persönlichkeit, für die man ihn liebte, verloren hat, und er stattdessen misstrauisch und aggressiv reagiert, stellt dies für die Angehörigen eine außerordentliche Belastung dar. Ein weiteres Problem ist der Abbau der Muskulatur, der zu Harn- bzw. Stuhlinkontinenz sowie zur Bettlägerigkeit führen kann.</p>
<p>Spätestens im fortgeschrittenen Stadium sind die Erkrankten auf ständige Betreuung angewiesen. Hilfe finden betroffene Familien dann bei der Pflegeagentur24, die ihnen eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung für die häusliche Pflege zu fairen Konditionen vermitteln kann. Grundlage ist ein Dienstleistungsvertrag mit einem Unternehmen in Polen, das einen Mitarbeiter zur Erbringung der Dienstleistung entsendet. Gerade im Fall von Alzheimer sind an häusliche Pflege und Betreuung besondere Herausforderungen gestellt, denen ein professioneller Pflegedienst oft besser gewachsen ist.</p>
<p>Rufen Sie uns an! Gern beraten wir Sie, wie Sie die häusliche Pflege Ihres Angehörigen über uns organisieren können.</p>
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		<title>Häusliche Pflege: Das Jahr 2012 bringt einige Änderungen</title>
		<link>http://www.pflegeagentur24.de/blog/hausliche-pflege-das-jahr-2012-bringt-einige-anderungen.html</link>
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		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 12:10:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>pa24</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Allen Leserinnen und Lesern unseres Blogs wünschen wir zunächst noch ein gutes neues Jahr 2012!
Wie in jedem Jahr sind auch diesmal zum 1. Januar gesetzliche Änderungen in Kraft getreten – einige betreffen die Häusliche Pflege. Über diese Neuerungen möchten wir Sie hier gern informieren:
Mehr Geld von der Pflegeversicherung
Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen dürfen sich ab [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Allen Leserinnen und Lesern unseres Blogs wünschen wir zunächst noch ein gutes neues Jahr 2012!</p>
<p>Wie in jedem Jahr sind auch diesmal zum 1. Januar gesetzliche Änderungen in Kraft getreten – einige betreffen die Häusliche Pflege. Über diese Neuerungen möchten wir Sie hier gern informieren:</p>
<p><strong>Mehr Geld von der Pflegeversicherung</strong></p>
<p>Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen dürfen sich ab Januar 2012 über höhere „Pflegesachleistungen“ freuen: In der Pflegestufe I steigt der Satz um 10 Euro auf nunmehr 450 Euro. Besonders kräftig fällt die Erhöhung in der Pflegestufe II aus, wo gleich 60 Euro mehr gezahlt werden, ab sofort nämlich 1.100 Euro. In der Pflegestufe III erhöht sich der Anspruch ebenfalls, und zwar um 40 Euro auf 1.550 Euro. Der Satz für Härtefälle bleibt unverändert und liegt bei 1.918 Euro.</p>
<p>Beim Pflegegeld werden in der Pflegestufe I und II 10 Euro draufgelegt: Es gibt 235 statt bisher 225 Euro beziehungsweise 440 statt bisher 430 Euro. In der Pflegestufe III steigt die Leistung von 685 auf 700 Euro (plus 15 Euro).</p>
<p><strong>Pflege durch berufstätige Familienangehörige</strong></p>
<p>Zum 1. Januar 2012 ist auch das viel diskutierte Familienpflegezeitgesetz in Kraft getreten. Dieses neue Gesetz ermöglicht Arbeitnehmern, für eine Dauer von bis zu zwei Jahren ihre Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden zu reduzieren, um Angehörige pflegen zu können. Das Einkommen wird aber nicht der geringeren Arbeitszeit entsprechend gekürzt, sondern nur um 50 Prozent. Jemand, der seine Arbeitszeit halbiert, erhält dann 75 Prozent von seinem bisherigen Lohn. Zum Ausgleich muss der Arbeitnehmer im Anschluss an die Pflegephase wieder 100 Prozent seiner regulären Arbeitsstunden leisten – bei entsprechend geringerem Gehalt.</p>
<p>Ein Rechtsanspruch auf Inanspruchnahme der Familienpflegezeit besteht allerdings nicht. Vielmehr müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber im konkreten Fall über die Konditionen einigen. Gerade aus diesem Grund war das Familienpflegezeitgesetz vielfach in der Kritik. In der Praxis wird sich nun erweisen müssen, ob das Gesetz seinen Anspruch einlösen kann, Berufstätigkeit und Angehörigenpflege besser vereinbar zu machen.</p>
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		<item>
		<title>Das „Pflegetagebuch“ – wichtig zur Durchsetzung von Ansprüchen</title>
		<link>http://www.pflegeagentur24.de/blog/das-pflegetagebuch-wichtig-zur-durchsetzung-von-anspruchen.html</link>
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		<pubDate>Fri, 30 Dec 2011 12:58:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>pa24</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Sicherlich werden Sie schon vom „Pflegetagebuch“ gehört oder gelesen haben, wenn es um die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Eingruppierung in eine bestimmte Pflegestufe geht. Doch was genau wird dort eigentlich erfasst, und gibt es für die Aufzeichnungen formelle Vorgaben? Besteht für Angehörige überhaupt eine Pflicht, ein Pflegetagebuch zu führen? Und wenn nicht: Warum ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sicherlich werden Sie schon vom „Pflegetagebuch“ gehört oder gelesen haben, wenn es um die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Eingruppierung in eine bestimmte Pflegestufe geht. Doch was genau wird dort eigentlich erfasst, und gibt es für die Aufzeichnungen formelle Vorgaben? Besteht für Angehörige überhaupt eine Pflicht, ein Pflegetagebuch zu führen? Und wenn nicht: Warum ist es vielleicht doch wichtig, sich Notizen darüber zu machen, welche Pflegeleistungen man erbringt und wie viel Zeit man dafür aufwendet? Auf all diese Fragen möchten wir Ihnen hier Antworten geben …</p>
<p>Dies gleich vorweg: Ein Verpflichtung zum Führen eines Pflegetagebuches besteht für pflegende Angehörige nicht – formelle Vorgaben gibt es ebenfalls keine. Wenn Sie die zuständige Krankenkasse jedoch über den Eintritt einer Pflegebedürftigkeit bei einem Angehörigen informieren, wird man Sie bitten, zumindest für die Dauer von etwa anderthalb Wochen ein Pflegetagebuch führen. Dieser Bitte sollten Sie unbedingt nachkommen, da sonst allein der Eindruck des Gutachters des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) entscheidend ist, den dieser bei seinem Hausbesuch gewinnt. In der Regel liegen zwischen der Information der Krankenkasse und dem Hausbesuch durch den Gutachter mehrere Wochen, so dass Ihnen genug Zeit bleibt, Aufzeichnungen über Ihre Pflegeleistungen anzufertigen.</p>
<p>Erfassen Sie alle Tätigkeiten minutengenau: Auch hauswirtschaftliche Verrichtungen zählen bei der Bewertung mit – wenn sie auch nicht die entscheidende Rolle spielen. Wichtiger sind die eigentlichen Pflegeleistungen, die durch Sie erbracht werden. Dazu gehört etwa Ihre Hilfe beim Aufstehen, bei der Körperpflege und beim Toilettengang sowie beim Frühstück. Vergessen Sie dabei auch Kleinigkeiten nicht wie das Richten der Kleidung nach einem Toilettengang, das Öffnen von Getränkeflaschen, das Nachschenken, die mundgerechte Zerkleinerung der Nahrung, sofern der Pflegebedürftige die Aufgaben selbst nicht bewältigen kann – denn all dies ist Pflegezeit.</p>
<p>Denken Sie auch an Pflegeleistungen, die Sie nicht täglich erbringen: Manche Frauen etwa haben einen Damenbart, der gelegentlich rasiert werden muss. Schließlich zählt auch die Hilfe bei der Mobilität zur Pflege, etwa das Umsetzen vom Bett in den Rollstuhl oder die Begleitung beim Arztbesuch.</p>
<p>Die Pflege muss mindestens 14 Stunden pro Woche dauern, um Pflegegeld der Stufe I zu erhalten.</p>
<p>UNSER TIPP: Nehmen Sie Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen nicht möglichst viel ab, sondern motivieren Sie ihn umgekehrt, möglichst viel selbst zu tun. Manches dauert dann zwar länger, schlägt dann aber als „Aktivierungspflege“ bei der Pflegezeit positiv zu Buche und hat natürlich eine positive Auswirkung auf den Allgemeinzustand der zu betreuenden Person.<br />
Geben Sie zudem immer die Gründe an, die die Dauer einer Hilfestellung verlängern. Neben der Aktivierung bei der Pflege können dies zum Beispiel sein: ein hohes Übergewicht der pflegebedürftigen Person, enge räumliche Verhältnisse, unkontrollierte Bewegungen oder eingeschränkte Beweglichkeit, Gelenkversteifungen oder Lähmungen, fehlende Kooperation oder Abwehrverhalten.<br />
Es zählt nicht die Zeit, die ein professioneller Pfleger benötigen würde, sondern allein der Zeitaufwand, den Sie selbst haben – sofern dieser nachvollziehbar ist.<br />
PRAXISTIPP: Viele Kranken- und Pflegekassen halten Vordrucke für das Pflegetagebuch bereit, in denen ständig wiederkehrende Tätigkeiten bereits aufgeführt sind und in die nur die benötigte Zeit dafür eingetragen werden muss.<br />
Sind Pflegebedürftigkeit und Pflegestufe schließlich festgestellt, entscheidet der Pflegebedürftige selbst darüber, ob er lieber Pflegegeld erhalten möchte (das er an Angehörige oder Betreuungsdienstleister, wie sie von der Pflegeagentur24 vermittelt werden, weitergeben kann) oder lieber eine „Sachleistung“ in Anspruch nehmen möchte (ambulanter Pflegedienst). Beides kann auch kombiniert werden.</p>
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		<title>Häusliche Pflege: Auch Caritas und Diakonie setzen inzwischen auf polnische Pflegekräfte</title>
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		<pubDate>Mon, 19 Dec 2011 13:47:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>pa24</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Medien]]></category>
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		<category><![CDATA[polnische Pflegekraft]]></category>

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		<description><![CDATA[Lange Zeit von vielen Seiten verteufelt, hat sich inzwischen herumgesprochen, dass polnische Pflegekräfte für die häusliche Pflege eine gute und praktikable, weil vor allem auch finanzierbare Option darstellen. Selbst kirchliche Sozialverbände wie die Caritas und die Diakonie gehen inzwischen neue Wege und vermitteln polnische Pflegekräfte für die häusliche Pflege. Dies berichtet die Stuttgarter Zeitung in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Lange Zeit von vielen Seiten verteufelt, hat sich inzwischen herumgesprochen, dass polnische Pflegekräfte für die häusliche Pflege eine gute und praktikable, weil vor allem auch finanzierbare Option darstellen. Selbst kirchliche Sozialverbände wie die Caritas und die Diakonie gehen inzwischen neue Wege und vermitteln polnische Pflegekräfte für die häusliche Pflege. Dies berichtet die <a href="http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.haeusliche-pflege-schwarzarbeit-ist-die-regel.f8350f22-65b3-4cf9-9ff4-a2a2293d36ba.html">Stuttgarter Zeitung </a>in einer ihrer jüngsten Ausgaben.</p>
<p>Mit ihren Projekten „Fair Care“ und „Caritas 24“, über die legal polnische Pflegekräfte an deutsche Haushalte vermittelt werden, wollen die Kirchenverbände angeblich gegen die immer noch weit verbreitete Schwarzarbeit in diesem Bereich vorgehen. Tatsächlich sind die Preise für die polnischen Pflegekräfte jedoch ziemlich „gesalzen“. Entsprechend gering ist die Resonanz: Fünf Vermittlungen sind bisher bei „Fair Care“ innerhalb eines Jahres zustande gekommen und lediglich eine in sechs Monaten bei „Caritas 24“. Bei Preisen von mindestens 2.100 Euro und restriktiven Vorgaben der Vermittler winken die Interessenten meist umgehend ab.</p>
<p>Ein besonderer Nachteil der kirchlichen Betreuungsalternative ist zudem, dass ein Arbeitsvertrag zwischen der zuvor arbeitslosen polnischen Pflegekraft und dem deutschen Auftraggeber zustande kommt – mit allen Pflichten und Risiken, die sich für diesen daraus ergeben. Zu denken ist dabei an die Kündigungsmöglichkeiten oder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der bürokratische Aufwand, den die Meldung bei der Berufsgenossenschaft und die Abführung der fälligen Sozialversicherungsbeiträge verursachen, dürfte eine Durchschnittsfamilie wahrscheinlich überfordern. In unserem Blog sind wir bereits mehrfach auf das Arbeitsvertragsmodell eingegangen und haben wegen der hohen Kosten, dem bürokratischen Aufwand und den unkalkulierbaren Risiken stets davon abgeraten. Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse in Haushaltsführung sind bei den von „Fair Care“ und „Caritas 24“ vermittelten polnischen Pflegekräften zudem oft gar nicht vorhanden, so dass die Caritas in Polen vorab erst entsprechende Schulungen zum Themengebiet der häuslichen Pflege organisieren muss.</p>
<p>Dienstleistungsvertrag als bessere Alternative</p>
<p>Eine ebenfalls legale, aber wesentlich günstigere und völlig risikofreie Alternative stellt das Vermittlungsangebot der Pflegeagentur24 dar. Polnische Pflegekräfte sind hier zu Preisen ab lediglich 47,90 Euro zu haben, was monatlich 1.437 Euro entspricht. Die Tätigkeit der polnischen Pflegekraft beruht bei der Pflegeagentur 24 nicht auf einem Arbeitsvertrag, sondern vielmehr auf einem Dienstleistungsvertrag, wie das jeder von der Beauftragung eines Handwerkers her kennt. Konkret kommt dieser Dienstleistungsvertrag mit einem polnischen Unternehmen zustande, das eine seiner Mitarbeiterinnen zur Dienstleistungserbringung in den Haushalt der deutschen Familie entsendet – vollständig im Einklang mit geltendem EU-Recht.</p>
<p>Weiterer Vorteil: Die von der Pflegeagentur 24 vermittelten polnischen Pflegekräfte sind erfahren in Haushaltsführung und Pflege und bringen Deutschkenntnisse mit, so dass ein Austausch mit dem Auftraggeber problemlos vonstatten gehen kann. Gegen Aufpreis können darüber hinaus polnische Pflegekräfte mit guten oder sehr guten Deutschkenntnissen vermittelt werden.</p>
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		<title>Neue Umfrage ergibt: Immer weniger setzen auf staatliche Problemlösung in der Pflege</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 08:43:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>pa24</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheitsreport]]></category>
		<category><![CDATA[Pflege]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegenotstand]]></category>
		<category><![CDATA[Umfrage]]></category>

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		<description><![CDATA[Soeben sind die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung zum Gesundheitssystem und speziell auch zur Pflege in Form des sogenannten MLP-Gesundheitsreports vorgestellt worden. Der Tenor ist ernüchternd: Die Bürger sehen immer größer werdende Probleme und zweifeln gleichzeitig daran, dass es dem Staat gelingen wird, diese zu lösen. Erfreulich ist andererseits: Jeder Zweite hat erkannt, dass es besser [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Soeben sind die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung zum Gesundheitssystem und speziell auch zur Pflege in Form des sogenannten MLP-Gesundheitsreports vorgestellt worden. Der Tenor ist ernüchternd: Die Bürger sehen immer größer werdende Probleme und zweifeln gleichzeitig daran, dass es dem Staat gelingen wird, diese zu lösen. Erfreulich ist andererseits: Jeder Zweite hat erkannt, dass es besser ist, selbst zur Problemlösung beizutragen, als dabei allein dem Staat zu vertrauen.</p>
<p>Zwar sind die Deutschen mit dem Gesundheitssystem aktuell überwiegend zufrieden, doch glauben sie andererseits nicht, dass es wirklich zukunftsfähig ist. Eine Hauptschuld trägt in den Augen der Bürger die Politik, die wichtige Reformen verschleppt. So rechnen inzwischen 79 Prozent mit der Etablierung eines Zwei-Klassen-Systems in der medizinischen Betreuung. Ebenfalls 79 Prozent erwarten steigende Kassenbeiträge, 78 Prozent höhere Zuzahlungen für Medikamente. 51 Prozent gehen sogar davon aus, dass teure Behandlungen bei älteren Menschen aus Kostengründen bald nicht mehr durchgeführt werden.</p>
<p>Was speziell die Pflege betrifft, so fürchten mehr als drei Viertel, dass die Mittel zur Sicherstellung der Pflege bald nicht mehr ausreichen. Ob es der Politik überhaupt gelingen kann, eine ausreichende Versorgung aller Pflegebedürftigen zu gewährleisten, bezweifeln 43 Prozent der Befragten. Im Umkehrschluss nehmen viele Bürger ihr Schicksal inzwischen selbst in die Hand: 43 Prozent denken, dass es besser ist, selbst vorzusorgen – anstatt auf den Staat zu setzen.</p>
<p><strong>Unsere Meinung</strong>: Angesichts von Pflegenotstand und teils katastrophalen Zuständen bei der ambulanten und stationären Pflege täte jeder gut daran, über bezahlbare Alternativen für sich selbst oder nahe Angehörige nachzudenken. Eine gute Möglichkeit bieten die polnischen und anderen osteuropäischen Pflegekräfte, wie sie von der Pflegeagentur24 vermittelt werden. Damit kann jeder seinen Wunsch einer Betreuung und Pflege in der vertrauten Umgebung seines eigenen Zuhauses verwirklichen.</p>
<p><strong>Ein Rechenexempel</strong>: Bereits ab 49 Euro täglich sind die im Rahmen von Dienstleistungsverträgen vermittelten Pflegekräfte zu haben. Teilen sich beispielsweise drei Kinder den Aufwand für die Betreuung eines pflegebedürftigen Elternteils, entfällt auf jedes einzelne dieser Geschwister der überschaubare Betrag von 16,33 Euro.</p>
<p>Machen Sie es wie immer mehr Ihrer Mitbürger, die der staatlichen Pflegetortur entgehen und „die Sache“ lieber selber in die Hand nehmen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf und beraten Sie dann gern ausführlich in einem persönlichen Gespräch!</p>
<p>Über den Einsatz polnischer und deutscher Pflegekräfte für die 24-Stunden-Pflege und -Betreuung beraten wir Sie gern auch bei sich zuhause. Wo bereits Standorte mit Vor-Ort-Beratern zur Verfügung stehen, sehen Sie <a href="http://www.pflegeagentur24.de/standorte.htm">hier</a>.</p>
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		<title>Familienpflegezeit tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft</title>
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		<pubDate>Thu, 10 Nov 2011 07:43:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>abakus</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Angehörige]]></category>
		<category><![CDATA[Familienpflegezeit]]></category>
		<category><![CDATA[häusliche Pflege]]></category>

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		<description><![CDATA[In Zukunft sollen es Arbeitnehmer leichter haben, sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern. Dazu hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur sogenannten „Familienpflegezeit“ auf den Weg gebracht, der die Vereinbarkeit von häuslicher Pflege und Beruf sicherstellen soll. Konkret ist vorgesehen, dass Berufstätige ihre wöchentliche Arbeitszeit für eine Gesamtdauer von bis zu zwei Jahren auf bis [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In Zukunft sollen es Arbeitnehmer leichter haben, sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern. Dazu hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur sogenannten „Familienpflegezeit“ auf den Weg gebracht, der die Vereinbarkeit von häuslicher Pflege und Beruf sicherstellen soll. Konkret ist vorgesehen, dass Berufstätige ihre wöchentliche Arbeitszeit für eine Gesamtdauer von bis zu zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können. Voraussetzung allerdings ist die Zustimmung des jeweiligen Arbeitgebers – ein Rechtsanspruch auf Freistellung existiert nicht. Das neue Gesetz wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen und tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft.</p>
<p>Auf die Zustimmungspflichtigkeit hat insbesondere die FDP gepocht, die die unternehmerische Freiheit geschützt sehen möchte. Stimmt der Arbeitgeber zu, wird während der Familienpflegezeit das Gehalt des Beschäftigten etwas aufgestockt, und zwar um die Hälfte der Differenz zwischen dem bisherigen und dem sich durch die Arbeitszeitreduzierung ergebenden geringeren Gehalt. Wer seine Arbeitszeit beispielsweise um 50 Prozent reduziert, würde demnach 75 Prozent seines letzten Gehalts bekommen. Zur Finanzierung ist ein zinsloses Bundesdarlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau vorgesehen. Im Anschluss an die Familienpflegezeit arbeitet der Arbeitnehmer so lange Vollzeit zu einem geringeren Gehalt, bis das Darlehen abbezahlt ist. In der Pflegezeit und bis zum Ausgleich des Zeitkontos ist der Arbeitnehmer zudem vor Kündigung geschützt. Im Gegenzug muss der Arbeitnehmer selbst eine Versicherung für den Fall abschließen, dass er später nicht wieder in seinen Job zurückkehrt.</p>
<p>Während die Koalitionsfraktionen die Tatsache hervorhoben, dass einerseits die Bürger entlastet werden, andererseits aber die Sozialsysteme nicht zusätzlich belastet, ließen die Oppositionsfraktionen erwartungsgemäß kein gutes Haar an dem neuen Gesetz. Insbesondere der fehlende Rechtsanspruch wurde moniert: „Wofür gibt es dieses Gesetz, wenn der Rechtsanspruch fehlt?“, wollte die SPD wissen. Da facto werden pflegende Angehörige schlechter gestellt als junge Eltern, für die ein Rechtsanspruch auf Elternzeit besteht. Die einzelnen Oppositionsparteien hatten eigene Anträge eingebracht, die jedoch abgelehnt wurden. So wollte „Die Linke“ eine sechswöchige bezahlte Pflegezeit für die Organisation der Pflege, „Bündnis 90 / Die Grünen“ wiederum eine maximal dreimonatige Pflegezeit mit steuerfinanzierter Lohnersatzleistung.</p>
<p><strong>UNSER TIPP: </strong></p>
<p>Etwa eine Million Beschäftigte gibt es in Deutschland, die die neue Regelung theoretisch in Anspruch nehmen können. Vielleicht gehören ja auch Sie dazu und freuen sich über die neuen Möglichkeiten? Eine andere Option besteht darin, weiterhin voll berufstätig zu sein und für die häusliche Pflege parallel auf eine polnische Pflegekraft für die häusliche Betreuung zu setzen. Die Pflegeagentur 24 vermittelt qualifiziertes Pflege- und Betreuungspersonal seit vielen Jahren erfolgreich – und das zu Preisen ab nur 47,90 Euro am Tag. Wenn beispielsweise drei Geschwister obendrein den Aufwand untereinander aufteilen, bleibt für jeden ein Betrag von gerade einmal 15,97 Euro. Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung im eigenen Zuhause ist also für nahezu jede Familie bezahlbar…</p>
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