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	<title>Pflegeagentur 24</title>
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		<title>Job und Angehörigenpflege – Bestandsaufnahme und Tipps nach einem Jahr „Familienpflegezeit“</title>
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		<pubDate>Tue, 16 Apr 2013 15:37:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>pa24</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<description><![CDATA[Berufstätige, die Angehörige zuhause pflegen, finden sich meist unversehens in gleich zwei Jobs wieder. Einerseits verlangt der Beruf die volle Einsatzbereitschaft, andererseits nimmt die parallel ausgeübte Pflege und Betreuung den Berufstätigen mit der Zeit immer stärker in Anspruch – eine Doppelbelastung, die für viele Stress bedeutet. Die Bundesregierung hat deshalb das Familienpflegezeitgesetz auf den Weg [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Berufstätige, die Angehörige zuhause pflegen, finden sich meist unversehens in gleich zwei Jobs wieder. Einerseits verlangt der Beruf die volle Einsatzbereitschaft, andererseits nimmt die parallel ausgeübte Pflege und Betreuung den Berufstätigen mit der Zeit immer stärker in Anspruch – eine Doppelbelastung, die für viele Stress bedeutet. Die Bundesregierung hat deshalb das Familienpflegezeitgesetz auf den Weg gebracht, das Berufstätigen helfen soll, Job und Angehörigenpflege unter einen Hut zu bringen. Ein gutes Jahr ist dieses Gesetz nun schon in Kraft – Anlass für uns, einmal genauer nachzuschauen, welche Verbesserungen es seither gegeben hat.</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://www.pflegeagentur24.de/blog/wp-content/uploads/2013/04/IMG_0260.jpg"><img class="wp-image-303 aligncenter" style="margin-top: 10px; margin-bottom: 10px;" title="Angehörigenpflege" src="http://www.pflegeagentur24.de/blog/wp-content/uploads/2013/04/IMG_0260-300x216.jpg" alt="" width="300" height="216" /></a></p>
<p> Nach dem Familienpflegezeitgesetz können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren auf bis die Hälfte reduzieren – ohne dass der Lohn in gleichem Umfang gekürzt wird. An anderer Stelle haben wir ausführlich darüber berichtet. Von der Regelung haben indes bis heute nur etwa 150 Arbeitnehmer tatsächlich Gebrauch gemacht, und das bei 2,25 Millionen Menschen, die berufstätig sind und einen Angehörigen pflegen. Diese geringe Zahl wird darauf zurückzuführen sein, dass es keinen Rechtsanspruch gibt und Arbeitnehmer in Fällen ohne Betriebsvereinbarung um die Zustimmung ihres Arbeitgebers bitten müssen. Offenheit ist da gefragt, die Bereitschaft, über persönliche Dinge zu reden – und die ist naturgemäß nicht jedermanns Sache.</p>
<p><strong> TIPP: Unbedingt mit dem Chef reden – auch wenn es schwer fällt</strong></p>
<p><strong> </strong>Und doch ist Offenheit gerade in Fällen einer Angehörigenpflege geradezu unerlässlich. Denn die Pflege wird unweigerlich Auswirkungen auf die Arbeitsleistung mit sich bringen. Wenn der Chef und die Kollegen nicht wissen, warum jemand erschöpft und müde wirkt oder in seiner Leistungsfähigkeit nachlässt, kann es schnell zu Unmut kommen. Nur durch eine Aussprache kann man dem Entstehen von Missverständnissen entgegenwirken, deshalb sollte es in jedem Fall ein Gespräch mit dem Vorgesetzten geben. Offenheit wirkt Wunder und schafft das notwendige Verständnis dafür, dass ein Mitarbeiter manchmal erst etwas später zur Arbeit kommt, weil er vorher noch einen Angehörigen zum Arzt begleiten musste. Ist der Weg zu dieser Offenheit erst einmal gefunden, dann fällt es gewiss auch leichter, über Lösungen wie die Familienpflegezeit zu sprechen.</p>
<p>Eine alternative Möglichkeit, die Angehörigenpflege sicherzustellen und für sich selbst Entlastung zu bewirken, ist die Pflegeagentur 24: Sie vermittelt seit vielen Jahren erfolgreich deutsche freiberufliche und polnische Pflegekräfte für die 24h-Betreuung rund um die Uhr im eigenen Zuhause – zu bezahlbaren Preisen. Zu den Einsatzmöglichkeiten berät Sie das Team der Pflegeagentur 24 gerne bei Ihnen zuhause oder in einer der Filialen.</p>
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		<title>Vermeidung von Stürzen – so können Angehörige Verletzungen vorbeugen</title>
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		<pubDate>Thu, 21 Mar 2013 16:56:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>pa24</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Pflege]]></category>
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		<description><![CDATA[Stürze sind gerade bei älteren Menschen ein verbreitetes Phänomen. Sie sind einerseits eine der häufigsten Ursachen für eine Pflegebedürftigkeit überhaupt und können andererseits  eine bestehende Pflegebedürftigkeit verstärken. Schätzungen zufolge ist mehr als die Hälfte aller über 70-Jährigen bereits einmal oder auch mehrmals gestürzt. Die Folgen sind oft gravierend und reichen von Brüchen der Oberarme und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Stürze sind gerade bei älteren Menschen ein verbreitetes Phänomen. Sie sind einerseits eine der häufigsten Ursachen für eine Pflegebedürftigkeit überhaupt und können andererseits  eine bestehende Pflegebedürftigkeit verstärken. Schätzungen zufolge ist mehr als die Hälfte aller über 70-Jährigen bereits einmal oder auch mehrmals gestürzt. Die Folgen sind oft gravierend und reichen von Brüchen der Oberarme und Schultern über Oberschenkelhals- und Oberschenkelfrakturen bis hin zu gefährlichen Kopfverletzungen. Eine weitere schlimme Folge ist meist auch die Angst vor erneuten Stürzen, denn diese schränkt die Betroffenen in ihrem Selbstwertgefühl, in ihrer Interaktionsfähigkeit und Mobilität weiter ein.</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://www.pflegeagentur24.de/blog/wp-content/uploads/2013/03/IMG_0397.jpg"><img class="size-medium wp-image-292 aligncenter" title="eine hilfreiche Stütze" src="http://www.pflegeagentur24.de/blog/wp-content/uploads/2013/03/IMG_0397-300x216.jpg" alt="" width="300" height="216" /></a></p>
<p>Wie in einer professionellen Pflegeeinrichtung sollten sich daher Angehörige bei der häuslichen Pflege stets der Gefahren bewusst sein und alles in ihrer Macht stehende tun, um Stürzen wirkungsvoll vorzubeugen. Dazu gilt es zunächst, möglichst alle äußeren Faktoren, die Sturz auslösend sein können, zu beseitigen. Umher liegende Kabel gehören dazu ebenso wie unzureichend ausgeleuchtete Wege oder schlecht erkennbare Stufen. Lose aufliegende Teppiche, Läufer und Türschwellen sind weitere Beispiele für Stolper- und Sturzfallen in der häuslichen Umgebung. Auch zu lange, auf dem Boden schleifende Kleidung und schlecht sitzendes Schuhwerk können einen Sturz herbeiführen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auch scheinbar Nebensächliches wie Brillen mit zu geringen Gläserstärken sollte man im Blick haben. Zu guter Letzt sollten Angehörige darauf achten, dass alle Hilfsmittel, die zum Einsatz kommen, optimal eingestellt sind. Viele wissen nämlich gar nicht, dass auch unzureichend angepasste Hilfsmittel ein gravierendes Sturzrisiko darstellen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Neben diesen in der Umgebung begründeten Faktoren, die Angehörige positiv beeinflussen können, sind meist auch Faktoren vorhanden, die in der Person selbst begründet sind und die sich nicht einfach „aus dem Weg räumen lassen“. Zu nennen sind hier Sehstörungen aller Art, Störungen der Körperhaltung etwa durch Kniearthrose, Verwirrtheitszustände, Gleichgewichtsstörungen und psychische Veränderungen (Angst, Unruhe oder Depression), zum Teil auch ausgelöst durch Medikamente. Seien Sie als helfender Angehöriger in allen diesen Fällen stets besonders aufmerksam.</p>
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		<title>Pflegeagentur 24 eröffnet gleich mehrere neue Filialen und Standorte – Betreuung und Beratung vor Ort für die häusliche Pflege durch deutsche und polnische Pflege- und Betreuungskräfte</title>
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		<pubDate>Mon, 11 Mar 2013 12:28:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>pa24</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[persönlichen Ansprechpartner]]></category>
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		<description><![CDATA[Kundennähe – möglichst überall auch vor Ort für die Kunden da zu sein – ist wichtiges Grundprinzip und Alleinstellungsmerkmal der Pflegeagentur 24. Im Zuge des weiteren Ausbaus des Kundenberater- und Filialnetzwerkes wird nun eine Reihe zusätzlicher Standorte eröffnet, und zwar in Stuttgart, Schloss Holte-Stukenbrock, Bad Homburg und Willich. Im Großraum Stuttgart (Ludwigsburg, Göppingen, Leonberg, Böblingen) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kundennähe – möglichst überall auch vor Ort für die Kunden da zu sein – ist wichtiges Grundprinzip und Alleinstellungsmerkmal der Pflegeagentur 24. Im Zuge des weiteren Ausbaus des Kundenberater- und Filialnetzwerkes wird nun eine Reihe zusätzlicher Standorte eröffnet, und zwar in Stuttgart, Schloss Holte-Stukenbrock, Bad Homburg und Willich.</p>
<p>Im <strong>Großraum Stu</strong><strong>ttgart</strong> (Ludwigsburg, Göppingen, Leonberg, Böblingen) ist es ab sofort Cornelia Müller, die Interessenten für alle Fragen rund um die Vermittlung deutscher und polnischer Pflegekräfte für die häusliche 24 Stunden Pflege und Betreuung 24h rund um die Uhr zur Verfügung steht (Telefon 0711-505 844 50).</p>
<p>In <strong>Schloss Holte-Stukenbrock</strong> wiederum ist die Filiale Ostwestfalen unter der Telefonnummer 05207-925 55 90 neu erreichbar (E-Mail: info@pflegeagentur24-ostwestfalen.de). Das Gebiet von Paderborn über Bielefeld bis nach Bad Oeynhausen und Bad Pyrmont werden von den kompetenten Beraterinnen und Beratern bedient.</p>
<p>In <strong>Bad Homburg</strong> betreut Sie Frau Ducret im Taunus Gebiet und rund um Frankfurt.</p>
<p>Für den Niederrhein rund um Mönchengladbach, Krefeld und Neuss stehen für alle Interessierten Frau Dignahs-Münten und Frau Lipkowski in der neuen <strong>Filiale in Willich</strong> zur Verfügung, wenn Sie Fragen zum Einsatz polnischer und anderer osteuropäischer Pflege- und Betreuungskräfte haben sollten.</p>
<p>Mit den vier neuen Standorten verfügt die Pflegeagentur 24 über inzwischen 38 regionale Kundenbetreuungen und –beratungen in westdeutschen Bundesländern, und zwar in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.</p>
<p>Kunden profitieren vom Standortkonzept der Pflegeagentur 24 insofern, als sie mit ihrem persönlichen Berater vor Ort jemanden haben, der für das Beratungsgespräch auf Wunsch auch gern in die Wohnung kommt. Da die häusliche Pflege und Betreuung durch polnische Pflegekräfte einen sensiblen Bereich betrifft, kommt vielen diese Möglichkeit natürlich sehr entgegen. Die Inaugenscheinnahme der räumlichen Gegebenheiten und Lebensumstände kommt überdies der eingehenden Beratung überhaupt zugute.</p>
<p>Gut zu wissen für alle, die sich gern zuhause beraten lassen: Alle Ansprechpartner der Pflegeagentur 24, ganz gleich an welchem Standort, sind umfassend geschult und verfügen daher über das gleiche Know-how, wie sich betreutes Wohnen und häusliche Pflege in den eigenen vier Wänden durch polnische Pflegekräfte realisieren lässt, die bei Bedarf rund um die Uhr zur Verfügung stehen.</p>
<p>Pluspunkt der Betreuungsvermittlung durch die Pflegeagentur 24 ist darüber hinaus der minimale Zeitaufwand für den beauftragenden Kunden, da die Pflegeagentur 24 alle Verhandlungen mit dem entsendenden Unternehmen führt und sich um die rechtssichere Vertragsgestaltung kümmert. Auch die Auswahl einer geeigneten Pflegekraft mittels entsprechenden Vorschlägen gehört zu den umfangreichen Aufgaben.</p>
<p>Eine aktuelle Übersicht, an welchen Orten regionale Ansprechpartner der Pflegeagentur 24 zur Verfügung stehen, finden Sie übrigens <a href="http://www.pflegeagentur24.de/standorte.htm" target="_blank">hier</a>.</p>
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		<title>Tipp: Schwerbehindertenausweis bringt Anspruch auf Vergünstigungen</title>
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		<pubDate>Tue, 26 Feb 2013 08:59:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>pa24</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[behindert]]></category>
		<category><![CDATA[schwerbehindert]]></category>
		<category><![CDATA[Schwerbehindertenausweis]]></category>
		<category><![CDATA[Tipp]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer auf Pflege, also Hilfe und Betreuung in erheblichem Umfang angewiesen ist, kann sich in den meisten Fällen einen Schwerbehindertenausweis ausstellen lassen, mit dem finanzielle und andere Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Dabei zählen durchaus nicht nur körperliche Einschränkungen als Behinderung, sondern auch geistige – so dass auch an Demenz erkrankte Menschen in den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer auf Pflege, also Hilfe und Betreuung in erheblichem Umfang angewiesen ist, kann sich in den meisten Fällen einen Schwerbehindertenausweis ausstellen lassen, mit dem finanzielle und andere Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Dabei zählen durchaus nicht nur körperliche Einschränkungen als Behinderung, sondern auch geistige – so dass auch an Demenz erkrankte Menschen in den Genuss der Vorteile kommen. Ein Schwerbehindertenausweis ist beim zuständigen Versorgungsamt oder Landratsamt zu beantragen, nachdem ein ärztlicher Gutachter einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr festgestellt hat. (Eine Zusammentragung der Adressen der Versorgungsämter findet man im Internet zum Beispiel unter www.versorgungsaemter.de.)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Grad der Behinderung wird im Schwerbehindertenausweis vermerkt, der darüber hinaus weitere Merkzeichen enthalten kann wie etwa „G“ für Gehbehindert, „H“ für Hilflos oder „B“ für Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Der Inhaber des Ausweises hat ein gesetzliches Anrecht auf Nachteilsausgleiche, unter anderem in Form von Vergünstigungen und Befreiungen im Öffentlichen Personennahverkehr und auf Reisen. Weitere Nachteilsausgleiche stellen die Nutzung von Behindertenparkplätzen oder die Befreiung von den Rundfunkgebühren dar (Merkzeichen „RF“).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung in dafür zugelassenen öffentlichen Verkehrsmitteln haben Personen, für die ein „G“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist. Die unentgeltliche Beförderung ist dabei unabhängig vom Einkommen, jedoch ist ein Beiblatt zum Ausweis erforderlich, für das regulär ein Kostenbeitrag erhoben wird (30 Euro für ein halbes beziehungsweise 60 Euro für ein ganzes Jahr). Der Kostenbeitrag entfällt, wenn die Person hilflos ist (Merkzeichen „H“). Wer das Merkzeichen „G“ hat und bereits eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nimmt, kann eine weitere Vergünstigung in Form des Beiblatts nicht erhalten.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Freifahrtberechtigung gilt bundesweit in Nah- und Regionalverkehrszügen, Linienbussen sowie Untergrund-, Hoch- und Schwebebahnen. Einige Verkehrsverbünde, die Bereiche im angrenzenden Ausland bedienen, gewähren auch dort eine unentgeltliche Beförderung. Ist die „Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson“ im Ausweis vermerkt, dann fährt auch diese kostenfrei im Nahverkehr sowie sogar im innerdeutschen Fernverkehr. Begleiter von Rollstuhlnutzern fahren überdies im gesamten europäischen Eisenbahnverkehr unentgeltlich. Es gibt zu guter Letzt eine Reihe von Fluggesellschaften, die Begleitpersonen zumindest im innerdeutschen Reiseverkehr kostenlos befördern. Ab 2013 wird der Schwerbehindertenausweis in Papierform übrigens auf eine neue Plastikkarte im Bankkartenformat umgestellt.</p>
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		<title>Für den Pflegefall vorsorgen – mit Vollmachten und Verfügungen</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Jan 2013 13:59:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>pa24</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuung]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuungsverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Pflege]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegefall]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgevollmacht]]></category>

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		<description><![CDATA[Meist tritt ein Pflegefall nicht plötzlich und unerwartet ein, sondern kündigt sich bereits lange vorher mit zunehmender Hilfsbedürftigkeit an. Nahezu jeder hat daher ausreichend Zeit, wichtige Rechtsfragen vorab zu klären, die sich beim Eintritt einer Pflegesituation zwangsläufig ergeben. Eine Chance, die unbedingt genutzt werden sollte! &#160; Die wichtigsten Instrumente, die hier zum Tragen kommen können, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Meist tritt ein Pflegefall nicht plötzlich und unerwartet ein, sondern kündigt sich bereits lange vorher mit zunehmender Hilfsbedürftigkeit an. Nahezu jeder hat daher ausreichend Zeit, wichtige Rechtsfragen vorab zu klären, die sich beim Eintritt einer Pflegesituation zwangsläufig ergeben. Eine Chance, die unbedingt genutzt werden sollte!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die wichtigsten Instrumente, die hier zum Tragen kommen können, sind die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung sowie die Patientenverfügung. Eine Vorsorgevollmacht legt fest, wer die eigenen  Angelegenheiten regeln und Entscheidungen treffen darf, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Der Bevollmächtigte entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers – weshalb hier unbedingtes, uneingeschränktes Vertrauen erforderlich ist. Durch eine Vorsorgevollmacht lässt sich später die Bestellung eines rechtlichen Betreuers vermeiden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Vorsorgevollmacht sollte möglichst detailliert abgefasst sein und die Regelungsbereiche genau bezeichnen. Dabei lässt sie sich auf die persönliche Situation ganz individuell zuschneiden. Ein Arzt oder Notar als neutrale Person sollte auf dem Dokument bezeugen, dass der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Erteilung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gewesen ist. Ein Notar ist auch der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Ausstellung einer rechtssicheren Vollmachtsurkunde geht. Darüber hinaus berät er zu Tragweite und Risiken und stimmt den Inhalt mit anderen notariellen Verfügungen ab, wie etwa dem Testament und Erbverträgen. Eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht ist insofern von Vorteil, als auch Banken diese anerkennen. Eine Bankvollmacht für Bankgeschäfte ist dann nicht mehr erforderlich. Um Risiken zu minimieren, lassen sich in einer Vorsorgevollmacht auch Kontrollmechanismen installieren, dass immer nur zwei Personen gemeinsam von der Vollmacht Gebrauch machen dürfen (Vier-Augen-Prinzip, Kontrollbevollmächtigter).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Von einer Vorsorgevollmacht zu unterscheiden ist die Betreuungsverfügung, die einen gänzlich anderen Charakter hat. Mit ihr wird dem Gericht gegenüber lediglich mitgeteilt, wer für den Fall einer Betreuung als Betreuer gewünscht wird. Sie entfaltet ihre Wirkung erst dann, wenn der Benannte vom Gericht tatsächlich zum Betreuer bestellt wird. Im Gegensatz zum Bevollmächtigten, der Außenstehenden gegenüber nicht zur Rechenschaft verpflichtet ist, unterliegt die Tätigkeit des Betreuers jedoch einer gerichtlichen Kontrolle. Auch steht einem ehrenamtlichen Betreuer anders als einem Bevollmächtigten eine Aufwandspauschale von zurzeit jährlich 323 Euro zu. In einer Betreuungsverfügung kann man darüber hinaus verfügen, dass man in der eigenen Wohnung wohnen bleiben möchte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nicht fehlen sollte eine ergänzende Patientenverfügung, weil sich nur mit ihr zum Ausdruck bringen lässt, wie man als Patient behandelt werden möchte – für den Fall, dass man sich nicht mehr selbst (wirksam) erklären kann. Das Dokument enthält Weisungen, wie bestimmte gesundheitliche Fragen zu entscheiden sind. Oft wird verfügt, dass lebensverlängernde Maßnahmen zu unterbleiben haben. Der Bevollmächtigte oder <a title="Betreuerpflichten" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuerpflichten">Betreuer</a> muss nach diesen Vorgaben handeln. Nur mit Vorliegen einer Patientenverfügung kann ein Bevollmächtigter oder Betreuer überhaupt den Willen des Betreuten gegenüber einem Arzt artikulieren und wirksam vertreten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>TIPP:</strong> Es besteht die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht zusammen mit der Patientenverfügung beim <a title="Zentrales Vorsorgeregister" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Zentrales_Vorsorgeregister">Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer</a> registrieren zu lassen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>TIPP:</strong> Wer sich frühzeitig um entsprechende Verfügungen und Vollmachten kümmert, kann für den Fall der Fälle sich und seine Angehörigen viel Mühe und Ärger ersparen. Auch der Einsatz von osteuropäischen Pflegekräften oder deutschen freiberuflichen Pflegekräften kann so unproblematisch und schnell organisiert werden.</p></blockquote>
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		<item>
		<title>Freiburger Studie: Freiheitseinschränkende Maßnahmen in der häuslichen Pflege weit verbreitet</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Jan 2013 12:52:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>pa24</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Demenz]]></category>
		<category><![CDATA[häusliche Pflege]]></category>
		<category><![CDATA[osteuropäische Pflegekraft]]></category>
		<category><![CDATA[Pflege]]></category>
		<category><![CDATA[polnische Pflegekraft]]></category>

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		<description><![CDATA[Unlängst berichtete der neueste Pflegebericht über das große Ausmaß an freiheitseinschränkenden Maßnahmen in der stationären Pflege. Dass diese auch in der häuslichen Pflege von Angehörigen auf der Tagesordnung stehen, enthüllt nun eine Studie der Fachhochschule Frankfurt am Main und der Evangelischen Hochschule Freiburg. Nach den Ergebnissen dieser Studie greifen etwa 5 bis 10 Prozent der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unlängst berichtete der neueste Pflegebericht über das große Ausmaß an freiheitseinschränkenden Maßnahmen in der stationären Pflege. Dass diese auch in der häuslichen Pflege von Angehörigen auf der Tagesordnung stehen, enthüllt nun eine Studie der Fachhochschule Frankfurt am Main und der Evangelischen Hochschule Freiburg. Nach den Ergebnissen dieser Studie greifen etwa 5 bis 10 Prozent der pflegenden Angehörigen zu Zwangsmaßnahmen, die die Freiheit der Person massiv einschränken. (Doch wie immer dürfte die Dunkelziffer auch hier um ein Vielfaches höher liegen.) Am meisten verbreitet in der häuslichen Pflege ist das Anbringen von hohen Bettgittern (90 Prozent der Fälle). Auch das Abschließen der Wohnungstür (60 Prozent) sowie das Fixieren mit Sicherheitsgurten (40 Prozent) kommen häufig vor. Offensichtlich fehlt vielen Angehörigen das Bewusstsein dafür, dass sie nicht einfach nach Belieben einen anderen Menschen einsperren dürfen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wirklich überraschend ist die starke Verbreitung von Medikamenten zur Ruhigstellung (75 Prozent) in der häuslichen Pflege. Die Verabreichung von Medikamenten mit ruhigstellender Wirkung stellt immer dann ein Problem und eine freiheitseinschränkende Maßnahme dar, wenn die Ruhigstellung nicht eine unbeabsichtigte Nebenwirkung ist, sondern das eigentliche Ziel. Der Einsatz ist dann immer genehmigungspflichtig – doch viele Angehörige beachten dies nicht. Auch spielt ihnen die Bereitschaft vieler Ärzte in die Hände, Medikamente zur Ruhigstellung sehr freigiebig zu verschreiben. Betroffen von solchen Maßnahmen in der häuslichen Pflege sind insbesondere unruhige Pflegebedürftige, die zum Beispiel an Demenz erkrankt sind und vielleicht auch eine Neigung zu Aggressionen aufweisen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Trotz aller Missstände und Zwangsmaßnahmen in der häuslichen Pflege ist den Angehörigen jedoch nicht unbedingt ein Vorwurf zu machen. Denn die meisten meinen es gut und wollen einem geliebten Angehörigen das Pflegeheim ersparen, indem sie sich selbst zuhause um ihn kümmern. Dabei sehen sie sich als Pflegende oft mit einer völlig neuen Situation konfrontiert, der sie nicht immer ganz gewachsen sind und die sie vielfach überfordert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zum Glück gibt es jedoch eine bezahlbare Lösung für eine wirksame Unterstützung und Entlastung – nämlich polnische Pflegekräfte, die bei Bedarf auch rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Wir von der Pflegeagentur 24 haben uns seit vielen Jahren auf die Vermittlung solcher Betreuungskräfte spezialisiert und bereits unzähligen Familien geholfen. Gern beraten wir auch Sie kostenlos und unverbindlich – Sie erreichen uns jederzeit über unsere Servicehotline: 0800 60 66 800. Gerne steht Ihnen auch einer unsere Berater für ein persönliches Gespräch bei Ihnen Zuhause zur Verfügung oder Sie besuchen uns in einer unserer Filialen, zum Beispiel in Mettmann oder Wesel, um in ruhiger Atmospäre alle Fragen rund um den Einsatz von osteuropäischen Pflege- und Betreuungskräften zu klären.</p>
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		<title>Pflegeversicherung: Das ändert sich mit Jahresbeginn 2013</title>
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		<pubDate>Thu, 13 Dec 2012 17:44:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>pa24</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Zum 1. Januar kommenden Jahres treten Änderungen und Neuerungen in der Pflegeversicherung in Kraft, die unter anderem dem besonderen Betreuungsbedarf von Demenzerkrankten Rechnung tragen. So können Demenzerkrankte in der Pflegestufe 0 zusätzlich zum sachgebundenen Betreuungsgeld (100 oder 200 Euro) Pflegegeld in Höhe von 120 Euro und Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 225 Euro erhalten. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zum 1. Januar kommenden Jahres treten Änderungen und Neuerungen in der Pflegeversicherung in Kraft, die unter anderem dem besonderen Betreuungsbedarf von Demenzerkrankten Rechnung tragen. So können Demenzerkrankte in der Pflegestufe 0 zusätzlich zum sachgebundenen Betreuungsgeld (100 oder 200 Euro) Pflegegeld in Höhe von 120 Euro und Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 225 Euro erhalten. In der Pflegestufe I und II wiederum steigen die Pflegegeld- und Pflegesachleistungssätze für Demenzerkrankte: In der Pflegestufe I gibt es künftig 305 Euro Pflegegeld (vorher 235 Euro) oder Pflegesachleistungen bis zu 665 Euro (vorher 450 Euro). In der Pflegestufe II beträgt das Pflegegeld 525 Euro (vorher 445 Euro), Pflegesachleistungen werden bis zu 1.250 Euro übernommen (vorher 1.100 Euro). Für Demenzerkrankte in der Pflegestufe III ist indes keine Aufstockung der Sätze vorgesehen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Halbes Pflegegeld bei Auszeit</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Pflegende Angehörige werden ebenfalls besser gestellt – für sie soll es leichter möglich sein, eine Auszeit zu nehmen. Daher wird das Pflegegeld in halber Höhe weitergezahlt, wenn sie eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, bis maximal vier Wochen pro Kalenderjahr. Beträgt ihr wöchentlicher Betreuungsaufwand darüber hinaus über 14 Stunden, kann die Pflegezeit in der Rentenversicherung Berücksichtigung finden.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Weitere wichtige Änderungen betreffen die Förderung alternativer Wohnformen, einen neuen Servicekodex für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) sowie die Sicherstellung einer frühzeitigen Beratung. So erhalten Pflegebedürftige, die in selbstorganisierten Wohngruppen leben, künftig 200 Euro monatlich für die Beschäftigung einer Hilfskraft. Wohngruppengründungen werden mit einmalig 2.500 Euro je Pflegebedürftigen unterstützt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Um die Rechte der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu stärken, wird der Medizinische Dienst verpflichtet, Servicegrundsätze aufzustellen. Der neue Kodex soll einen respektvollen Umgang mit den Pflegebedürftigen fördern. Antragsteller werden ab 2013 zudem darauf hingewiesen, dass sie einen Anspruch auf Zusendung des Gutachtens haben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Frühzeitige Beratung – und Umbau-Zuschüsse ohne Eigenanteil</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auch das ist neu: Innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang muss die Pflegekasse einen Beratungstermin anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen. Wenn innerhalb von vier Wochen keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erfolgen kann, muss die Pflegekasse unabhängige Gutachter zur Auswahl nennen. Die Pflegekasse hat innerhalb einer gesetzlichen Frist – grundsätzlich fünf Wochen nach Eingang – über den Antrag zu entscheiden und muss für jede Woche der Fristüberschreitung 70 Euro an den Antragsteller zahlen.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Pflegekasse fördert auch bisher schon Wohnraumanpassungen und Umbauten mit Zuschüssen bis 2.557 Euro. Ab 2013 werden neue Zuschüsse ohne einen Eigenanteil des Pflegebedürftigen gewährt, so dass die Prüfung der Einkommenssituation entfällt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Pflegeagentur 24 begrüßt die Änderungen und Neuerungen im Rahmen der Pflegeversicherung, insbesondere die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel für Demenzerkrankte. Dessen ungeachtet bleibt natürlich deren Betreuung eine große Herausforderung. Pflegenden Angehörigen, die Unterstützung wünschen, vermittelt die Pflegeagentur 24 gern polnische Pflegekräfte für die häusliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung – zu überschaubaren Kosten. Alternativ vermittelt die Pflegeagentur 24 auf Wunsch auch deutsches freiberuflich tätige Pflegekräfte.</p>
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		<title>Kommunizieren mit Pflegebedürftigen: So klappt’s mit der Verständigung</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Nov 2012 12:51:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>pa24</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Demenz]]></category>
		<category><![CDATA[Kommunikation]]></category>
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		<category><![CDATA[Schwerhörigkeit]]></category>
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		<description><![CDATA[Gerade bei Pflegebedürftigkeit ist die regelmäßige Kommunikation außerordentlich wichtig, um einer seelischen Vereinsamung entgegenzuwirken. Bewusst herbeigeführte Gespräche sind ein Mittel, den Pflegebedürftigen dazu anzuregen, sich mit seiner Situation und den Gegebenheiten um ihn herum auseinanderzusetzen. Man signalisiert ihm auf diese Weise, dass man ihn akzeptiert und sich bemüht, ihn zu verstehen. Besonders gut eignen sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gerade bei Pflegebedürftigkeit ist die regelmäßige Kommunikation außerordentlich wichtig, um einer seelischen Vereinsamung entgegenzuwirken. Bewusst herbeigeführte Gespräche sind ein Mittel, den Pflegebedürftigen dazu anzuregen, sich mit seiner Situation und den Gegebenheiten um ihn herum auseinanderzusetzen. Man signalisiert ihm auf diese Weise, dass man ihn akzeptiert und sich bemüht, ihn zu verstehen. Besonders gut eignen sich offene Fragen, die dem Pflegebedürftigen die Gelegenheit bieten, so ausführlich zu antworten, wie er will. Geschossene Fragen, die sich mit Ja oder Nein beantworten lassen, sind indes weniger anregend für die Unterhaltung. Über den Austausch von Meinungen und Informationen erfahren Pflegebedürftige, dass sie weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Zu guter Letzt werden über Sprache, Mimik und Gestik aber auch Vertrauen und Liebe ausgedrückt.</p>
<p><a href="http://www.pflegeagentur24.de/blog/wp-content/uploads/2012/11/IMG_00112.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-250" style="margin: 10px;" title="IMG_0011" src="http://www.pflegeagentur24.de/blog/wp-content/uploads/2012/11/IMG_00112-300x216.jpg" alt="" width="300" height="216" /></a></p>
<p>Nur über das Gespräch lassen sich Ängste, Wünsche und Bedürfnisse wirklich in Erfahrung bringen. Doch oft leiden Pflegebedürftige unter gesundheitlichen Einschränkungen, die die Verständigung mit ihnen besonders schwierig gestalten. Sei es, dass eine ausgeprägte Schwerhörigkeit vorliegt oder ein Schlaganfall das Sprachvermögen beeinträchtigt hat. Der problematischste Fall ist sicherlich eine Demenzerkrankung, die die kognitiven Fähigkeiten unter Umständen stark beeinträchtigt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die genannten Einschränkungen stehen einem kommunikativen Austausch jedoch nicht grundsätzlich im Wege. Für die Pflegenden kommt es vielmehr darauf an, sich entsprechend darauf einzustellen. Welche Tipps, Tricks und Vorgehensweisen es gibt, verdeutlicht folgende Übersicht:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Schwerhörigkeit: </strong>Ein Hörgerät ist das technische Hilfsmittel der Wahl, das die Verständigung sofort um vieles einfacher macht. Nebengeräusche etwa von laufenden Radio- oder Fernsehgeräten sollten Sie während einer Unterhaltung minimieren. Es bringt wenig, die Lautstärke zu erhöhen. Sprechen Sie lieber langsam und besonders deutlich! Sprechen Sie von Angesicht zu Angesicht – dann kann der Schwerhörige zusätzlich von Ihren Lippen ablesen und dem Gespräch besser folgen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ständiger Blickkontakt ermöglicht es Ihnen darüber hinaus zu erkennen, ob Sie mit Ihren Ausführungen überhaupt verstanden werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Sprachbeeinträchtigung:</strong> In allen Fällen beeinträchtigten Sprachvermögens stehen Ruhe und Geduld an oberster Stelle. Räumen Sie Ihrem Gegenüber genug Zeit zum Sprechen ein und greifen Sie nicht mit Wort- und Antwortvorschlägen ein – es sei denn, Ihnen wurde signalisiert, dass diese Hilfe in einem bestimmten Moment ausdrücklich gewünscht ist. Wie auch bei Schwerhörigen sollten Sie störende Nebengeräusche ausschalten!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Demenz:</strong> Die größte Herausforderung für die Kommunikation stellt ein an Demenz Erkrankter dar. Als hilfreich hat es sich in diesem Fall erwiesen, mehrere Sinne gleichzeitig anzusprechen, zum Beispiel nicht nur von der bevorstehenden Mahlzeit zu sprechen, sondern dabei gleichzeitig mit dem Finger auf den gedeckten Tisch zu weisen. Eine Bezugnahme auf Tages- und Zeitangaben ist überflüssig, da diese aufgrund der Erkrankung nicht mehr entschlüsselt werden können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sprechen Sie langsam und deutlich in möglichst kurzen Sätzen, wobei Sie das Wichtigste an den Anfang stellen sollten. Formulieren Sie positiv, beruhigend und bestätigend. Negativformulierungen mit Begriffen wie „nicht“, „keine“ oder „niemand“ kann der Demenzerkrankte nämlich nicht folgen und wird sie schlimmstenfalls missverstehen. Vermeiden Sie es zudem, Informationen abzufragen, weil dies den Erkrankten zwangsläufig beschämen muss.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Setzen Sie, so oft es geht, auch Ihre Körpersprache ein. Vermitteln Sie etwa Geborgenheit durch das Berühren der Hände. Wie im Falle des gesprochenen Wortes sollten Sie jedoch keine negativen Zeichen aussenden und zum Beispiel nicht die Stirn runzeln, da dies beunruhigend wirken kann.</p>
<p><em> </em></p>
<p><em>Tipp: Für die Kommunikation mit demenzkranken Angehörigen gibt es spezielle Kommunikationsarten, die sich in Kursen bei diversen Bildungsträgern erlernen lassen.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Pflegeagentur 24 vermittelt Ihnen auch gerne sehr gut Deutsch sprechende Betreuungspersonal oder auch deutsches Pflegepersonal. Eine Kommunikation zwischen den Pflegebedürftigen und dem Betreuungspersonal stellen hier keinerlei Probleme dar und entlasten pflegende Angehörige, so dass diese sichwieder mehr Zeit für sich, ihre Familie und auch den zu pflegenden Angehörigen selber haben.</p>
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		<title>Verschlafene Entwicklung: Chinesische Pflegekräfte sollen deutschem Pflegenotstand abhelfen</title>
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		<pubDate>Wed, 31 Oct 2012 16:16:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>pa24</dc:creator>
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		<category><![CDATA[chinesische Pflegekräfte]]></category>
		<category><![CDATA[EU]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegekraft]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegeproblem]]></category>

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		<description><![CDATA[﻿Über viele Jahrzehnte galt der Pflegeberuf eigentlich nicht viel in Deutschland. Die Ausbildung erfolgte auf niedrigem Niveau, die Vergütung und die gesellschaftliche Anerkennung waren eher gering. Dies sollte sich gerade in einer rapide alternden Gesellschaft rächen. Die Nachwuchsrekrutierung konnte mit dem wachsenden Bedarf bald nicht mehr mithalten: Eine immer größer werdende Lücke in der Versorgung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>﻿Über viele Jahrzehnte galt der Pflegeberuf eigentlich nicht viel in Deutschland. Die Ausbildung erfolgte auf niedrigem Niveau, die Vergütung und die gesellschaftliche Anerkennung waren eher gering. Dies sollte sich gerade in einer rapide alternden Gesellschaft rächen. Die Nachwuchsrekrutierung konnte mit dem wachsenden Bedarf bald nicht mehr mithalten: Eine immer größer werdende Lücke in der Versorgung Pflegebedürftiger begann sich aufzutun, so dass heute bereits 40.000 Fachkräfte in den Pflegeberufen fehlen. Nach Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit sollen es bis Ende des Jahrzehnts sogar 110.000 Pflegekräfte sein …</p>
<p>Die Lösung liegt auf der Hand: Mit Pflegekräften aus dem europäischen Ausland ließe sich die Lücke doch ganz einfach schließen, wird sich so mancher zunächst gedacht haben – um dann festzustellen, dass sich der europäische Pflegemarkt seit geraumer Zeit in großer Bewegung befindet. Pflegekräfte aus baltischen Ländern haben längst neue Arbeitsplätze in Großbritannien, Irland oder Skandinavien gefunden, Tschechen und Serben in Österreich, Bulgaren und Rumänen in Italien. In der Regel durchlaufen Pflegefachkräfte in der EU ein ähnlich angelegtes vierjähriges Studium und nicht wie in Deutschland eine nur dreijährige Berufsausbildung. Auch wegen dieser unterschiedlichen Rahmenbedingungen ist Deutschland weniger attraktiv.</p>
<p>Da muss der Ferne Osten, und hier vor allem das bevölkerungsreiche China, naturgemäß ins Blickfeld rücken. Immerhin gibt es hier 400.000 arbeitsuchende Pflegekräfte – ein Schatz, den man nur zu heben braucht, um alle Probleme auf einen Schlag zu lösen. Einen Modellversuch dieser Art unternimmt derzeit der Arbeitgeberverband Pflege, der ab dem nächsten Jahr erstmals 150 chinesische Fachkräfte nach Deutschland holen und in seinen Einrichtungen einsetzen will. Wenn sich der Versuch bewährt, sollen weitere Chinesen folgen.</p>
<p>Eröffnet sich Deutschland damit jedoch langfristig die Chance, sein Pflegeproblem zu lösen? Viel spricht nicht dafür, denn wie schon in der EU gibt es auch im Vergleich mit China ein massives Gefälle beim Ausbildungsanspruch. Das Niveau der chinesischen Pflegeausbildung ist als sehr hoch anzusehen; sie erfolgt an über 200 Fachhochschulen und einem Dutzend Universitäten, an denen Pflegewissenschaft mit den Abschlüssen „Bachelor“ und „Master of Nursing“ studiert werden kann. In China werden Pflegekräfte mit bis zu 1.000 Euro Monatsgehalt gut bezahlt, so dass kein Grund besteht, fortzugehen. Zu guter Letzt werden chinesische Pflegekräfte auch von anderen, weitaus attraktiveren Ländern umworben wie etwa Australien und Neuseeland.</p>
<p>Unserer Einschätzung nach wird Deutschland nichts anderes übrig bleiben, als endlich das Niveau der eigenen Pflegeausbildung zu heben, die gesellschaftliche Anerkennung des Pflegeberufs zu erhöhen sowie eine attraktive Vergütung zu zahlen, will es seine Probleme in den Griff bekommen. Die vor zwei Jahren erfolgte Etablierung eines Mindestlohns, der sich nun immer stärker zum Richtlohn entwickelt, war da mit Sicherheit wieder einmal das falsche Signal.</p>
<p>Schön zu wissen: Trotz bezahlbarer Preise für die Familien erhalten die von der Pflegeagentur24 vermittelten Betreuungskräfte schon heute eine Vergütung, die weit oberhalb des Mindestlohns in der Pflege liegt – die geldwerten Leistungen wie Kost und Logis mit eingerechnet.</p>
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		<title>Das Pflegezimmer: Raum für die Pflege – und zum Wohlfühlen</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Oct 2012 16:30:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>pa24</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Hilfsmittel]]></category>
		<category><![CDATA[Pflege]]></category>
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		<category><![CDATA[Pflegezimmer]]></category>

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		<description><![CDATA[Einem Pflegebedürftigen, der in der eigenen Wohnung oder auch bei einem Angehörigen lebt, sollte ein Pflegezimmer zur Verfügung stehen, das zum einen an die pflegerischen Erfordernisse, zum anderen aber auch an seine individuellen Bedürfnisse angepasst ist. Das Pflegezimmer soll die Versorgung erleichtern und darüber hinaus zum Wohlbefinden seines Bewohners beitragen. Grundsätzlich wichtig ist zunächst einmal [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einem Pflegebedürftigen, der in der eigenen Wohnung oder auch bei einem Angehörigen lebt, sollte ein Pflegezimmer zur Verfügung stehen, das zum einen an die pflegerischen Erfordernisse, zum anderen aber auch an seine individuellen Bedürfnisse angepasst ist. Das Pflegezimmer soll die Versorgung erleichtern und darüber hinaus zum Wohlbefinden seines Bewohners beitragen. Grundsätzlich wichtig ist zunächst einmal die Beseitigung von Stolperfallen zur Vermeidung von Stürzen, denn ein Unfall würde mit hoher Wahrscheinlichkeit die Pflegebedürftigkeit noch verstärken. Lose aufliegende Teppiche und Bettvorlagen gehören daher ebenso wenig in ein Pflegezimmer wie glattes PVC oder quer über den Zimmerboden verlaufende elektrische Kabel. Der Sicherheitsaspekt gilt selbstverständlich auch im Hinblick auf die Pflegeperson, die im Pflegezimmer und hier insbesondere um das Pflegebett herum ohne Hindernisse frei agieren können muss.</p>
<p>Da das Pflegezimmer zentraler Lebensort für den Betreuten ist, sollte es angemessen groß bemessen sein und ihm ermöglichen, sich mit Rollstuhl oder Gehhilfe darin zu bewegen. Es sollte auch so gewählt werden, dass es in der Nähe eines Badezimmers liegt, da dies die Körperpflege wesentlich erleichtert. Zu enge Türen lassen sich notfalls verbreitern – dazu werden von den Pflegekassen finanzielle Hilfen bereitgestellt. Türschwellen, die nicht beseitigt werden können, lassen sich mit praktischen Türschwellenrampen überbrücken.</p>
<p>Neben den pflegerischen Erfordernissen sind der Wohlfühlfaktor sowie die menschlichen und persönlichen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen ausgesprochen wichtig. Das Zimmer sollte nach Möglichkeit über ein großes Fenster verfügen, das bei Bedarf viel Tageslicht hineinlässt und mit einem Blendschutz gegen direkte Sonneneinstrahlung versehen ist. Ansonsten empfiehlt es sich, mehrere Leuchten im Raum zu platzieren, da dies auf jeden Fall gemütlicher wirkt als eine zentrale Lichtquelle. Erinnerungsstücke und Fotos im Blickfeld zu haben, sorgt für eine wohnliche Atmosphäre. Auch Radio, Fernseher und Telefon dürfen als Verbindung zur Außenwelt nicht fehlen. Das Telefon dient gleichzeitig als „Notrufsystem“, mit dem sich der Pflegebedürftige bemerkbar machen kann, falls nicht andere technische Einrichtungen wie Klingeln oder Freisprechanlagen dafür genutzt werden.</p>
<p>Von besonderer Bedeutung ist das Pflegebett, denn es erleichtert die pflegerischen Tätigkeiten und auch das Umsetzen in einen Stuhl oder Rollstuhl. Zur Ausstattung gehören Rollen mit Bremsen, eine höhenverstellbare Liegefläche mit separat verstellbaren Kopf- und Fußteilen sowie Vorrichtungen zur Befestigung von Infusions- und Urinbeuteln. Ein „Bettgalgen“ erleichtert das Aufrichten. Für dauerhaft Bettlägerige sind Spezialmatratzen und besondere Lagerungskissen erhältlich, die das Entstehen von Druckgeschwüren vermeiden helfen. Das Pflegebett sollte in Blickrichtung zur Tür stehen, damit der Pflegebedürftige sehen kann, wer sein Zimmer betritt. Eine entsprechende Verordnung vorausgesetzt, überlässt die Pflegekasse ein Pflegebett – meist leihweise – zur Nutzung.</p>
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