Eingeschränkte Alltagskompetenz – was ist damit eigentlich gemeint?
Bei eingeschränkter Alltagskompetenz ist ein erhöhter Betreuungsaufwand erforderlich, der mit ergänzenden Zahlungen zu den Pflegesachleistungen oder dem Pflegegeld honoriert wird. Selbst wenn gar keine Einstufung in eine der klassischen Pflegestufen 1-3 gegeben ist, werden ein Grundbetrag von 100 Euro oder ein erhöhter Betrag von 200 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen gewährt (Pflegestufe 0). Voraussetzung ist die Feststellung einer eingeschränkten Alltagskompetenz durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).