Legale Betreuungsvermittlung entsprechend deutschem Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmer*innen wird ab 2026 auf 13,90 Euro/Stunde erhöht.
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro, ein Jahr später, ab dem 1. Januar 2027, gelten dann 14,60 Euro je Arbeitsstunde in Deutschland.
Die Pflegeagentur 24 kooperiert ausschließlich mit Dienstleistern die die Einhaltung des Mindestlohngesetzes zugesichert haben.
Mindestlohnpflichtig sind auch Bereitschaftsdienste, also die Zeiten in denen sich ein Arbeitnehmer außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhält, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen. Der Arbeitnehmer kann während der Bereitschaft seine Zeit weitgehend frei gestalten, muss jedoch unverzüglich seine Tätigkeit aufnehmen können.
Nicht mindestlohnpflichtig sind Zeiten der Rufbereitschaft. Eine Rufbereitschaft liegt regelmäßig dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufzuhalten hat, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. Häufig wird vereinbart, dass der Arbeitnehmer telefonisch (in der näheren Umgebung) erreichbar sein soll.



