Pflegegrade und Unterstützungsleistungen der Pflegekassen
Was sind Pflegegrade?
Die Pflegeversicherung unterscheidet fünf Pflegegrade – sie bestimmen, wie stark die Fähigkeit einer Person zur selbstständigen Lebensführung eingeschränkt ist. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen der Pflegeversicherung. Die Begutachtung erfolgt nach einem standardisierten Verfahren, das verschiedene Bereiche wie Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung bewertet.

Hinweis: In Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld oder Sachleistung – nur den Entlastungsbetrag und andere Unterstützungsmöglichkeiten wie Pflegehilfsmittel oder Wohnraumanpassungen.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Weitere Unterstützungsleistungen
(Konkrete Beträge z. B. für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege können variieren und hängen vom individuellen Pflegegrad und der Nutzung anderer Leistungen ab.)



